Bei der Immobilienbewertung kommt es gleichermaßen auf die Neutralität, die Sachkunde, die Objektivität und dieUnabhängigkeit des Sachverständigen an. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist hier der richtige Ansprechpartner. Er hat die Sachkunde nachgewiesen, ist verpflichtet sich ständig weiterzubilden und ist keiner Partei verpflichtet.
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