Sachverständigenbüro

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Immobilienbewertung

Die Ermittlung des Marktwertes einer Immobilie kann vielerlei Gründe haben:
- Verkauf
- Beleihung
- Erbschaftsauseinandersetzungen
- Ehescheidung
- Verkauf
- Zwangsversteigerung
- Aufhebung der Gemeinschaft

Bei der Immobilienbewertung kommt es gleichermaßen auf die Neutralität, die Sachkunde, die Objektivität und
dieUnabhängigkeit des Sachverständigen an. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist hier der
richtige Ansprechpartner. Er hat die Sachkunde nachgewiesen, ist verpflichtet sich ständig weiterzubilden und
ist keiner Partei verpflichtet.


 

Denisstr, 23 - 66482 Zweibrücken -Mobil 0151 116 160 65 -Mail